Modalitäten

Sprechzeiten

Psychotherapietermine sind Montag bis Freitag ab 8 Uhr und spätestens bis 12.50 Uhr, d.h. der letzte Termin beginnt um 12 Uhr, möglich.

Ablauf

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einer sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, darauf folgen probatorische Sitzungen, bei einer Verhaltenstherapie handelt es sich um maximal 4 solcher Sitzungen. Diese geben dem Behandlungssuchenden und dem Therapeuten die Gelegenheit einzuschätzen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und sinnvoll ist. Daneben dient diese Zeit zur Indikationsstellung und Therapieplanung.

Zeigt sich während der probatorischen Sitzungen, dass eine Behandlung sinnvoll und erfolgsversprechend ist, wird beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt. Dazu ist in der Regel eine Untersuchung beim Haus- oder Facharzt erforderliche (Konsiliarbericht), um körperliche Ursachen der Problematik ausschließen zu können oder körperliche Erkrankungen in der Psychotherapie mitberücksichtigen zu können.

Der Umfang der Behandlung, also die Anzahl der Sitzungen, ist von der jeweiligen Problematik abhängig. Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Als Vertragspsychotherapeutin habe ich die Möglichkeit mit den gesetzlichen Krankenversicherungen direkt abzurechnen. Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie zum ersten Termin (und dann jeweils zu Beginn jedes Quartals) Ihre Chipkarte mitbringen.

Privat Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Der Arztregistereintrag berechtigt zur Abrechnung mit der Beihilfe und wird von vielen privaten Versicherungen verlangt. Mein Honorar berechnet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können.
Die Übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung ist  von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z. B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es empfiehlt sich, vor der Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten, bei Ihrer Versicherung die Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen.

Beihilfeberechtigte
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle zur Kostenerstattung einreichen können.
Verhaltenstherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Beihilfeberechtigte haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei einer Psychotherapie schließt sich die private Krankenversicherung meist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es ist jedoch sinnvoll, bei der privaten Krankenversicherung nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Wenden Sie sich am besten vor unserem ersten Gespräch an Ihre Beihilfestelle. Diese sendet Ihnen auf Anfrage die Unterlagen zur Antragstellung zu, die Sie gerne auch schon zum ersten Termin mitbringen können.

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).